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Versicherung

Falls Sie Ihr Auto, nach einem unverschuldeten Unfall, in einem KFZ-Betrieb reparieren lassen, informieren sie uns bitte, damit wir die Stundenverrechnungssätze in unserem Schadengutachten entsprechend anpassen können.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall, verlangen Sie vor Reparaturbeginn, eine Kostenübernahme-Bestätigung durch Ihren Versicherer.

Fragen Sie einfach in der Werkstatt oder bei Ihrer Versicherung danach.

Wenn Sie auf Gutachten-Basis abrechnen, steht Ihnen darüber hinaus auch der vom Sachverständigen ermittelte Minderwert (Wertminderung)  zu.

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben sie auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.

Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.