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Haftpflichtschadengutachten

Schadengutachten - warum?

Nur mittels eines fundierten Schadengutachtens, eines unabhängigen Sachverständigen, können Sie Ihre Ansprüche gegen die Unfallverursacher detailliert und vollumfänglich darlegen. Im Gutachten wird der Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten festgelegt. Bei umfangreichen Schäden oder älteren Fahrzeugen, ist zusätzlich die Ermittlung des Widerbeschaffungswertes und eines Restwertes erforderlich. Durch einen Abgleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Fahrzeugwert, geben wir ihnen eine verwertbare Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In speziellen Fällen wird vom Sachverständigen eine ggf. anfallende Wertminderung errechnet.

 

Der Geschädigte, der sich nur auf einem Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine Beweissichernde Funktion, wenn es zum Streitfall kommt. Der Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich und der Geschädigte muss im Nachhinein meist noch Bilder des Schadens bei der Versicherung einreichen.

Oftmals wird dann noch ein eigener Gutachter der Versicherung beauftragt, der den Schaden aufnimmt. Zumeist fehlt dann auch eine Aussage zur Wertminderung, Nutzungsausfall usw.