Mediation / Schiedsgutachten
Mediation
Die Mediation unterscheidet sich im Schiedsgutachten dadurch, dass der Sachverständige keine Entscheidung trifft, an die sich die Parteien halten. Eine Mediation hat die Aufgabe, eine gütige Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Hierzu sorgt der Sachverständige für einen ordentlichen und strukturierten Ablauf der fachlichen Verhandlung und nicht nach der Schuld, sondern danach, wie die Parteien in Zukunft lösungsorientiert umgehen wollen.
Je nach Fall ergeben sich dadurch viele Vorteile für die Parteien.
Nicht nur, dass dies
schneller und günstiger ist, als ein Gerichtsverfahren, es kostet auch weniger Zeit und Nerven.
Schiedsgutachten
Wenn sich beide Parteien in einem Streit nicht einigen können, so ist es nicht immer unbedingt erforderlich, vor Gericht zu ziehen. Eine günstigere und weitaus schnellere Möglichkeit ist das Schiedsgutachten. Hierbei einigen sich die Parteien vorvertraglich, dass der Sachverständige im vorliegenden Fall ein rechtsverbindliches Schiedsgutachten erstellen wird. Je nach Fall ergeben sich dadurch viele Vorteile für die Parteien. Nicht nur, dass dies schneller und günstiger ist als ein Gerichtsverfahren, es kostet auch weniger Zeit und Nerven.