Nur mittels eines fundierten Gutachtens, eines unabhängigen Sachverständigen, kann sie Ihre Ansprüche detailliert und vollumfänglich darlegen. Im Gutachten wird der Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten festgelegt. Bei schäden ist zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes erforderlich. Durch einen Abgleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Wert des Fahrzeuges ergibt sich eine Aussage über die Reparaturwürdigkeit.
Vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ist zu klären, ob die Kosten hierfür von der Versicherung übernommen werden. Sie als Privatkunde kann zudem ein Gutachten auf eigenen Kosten beauftragen, wenn Sie z.B. der Meinung sind, dass die von der Versicherung erstattete Schadenssumme nicht dem tatsächlichen Schaden entspricht.