EDV - Info
Schadensgutachten - warum?
Nur mittels eines fundierten Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie Ihre Ansprüche gegen den Anspruchsgegner detalliert und vollumfänglich darlegen. Im Gutachten werden der Reparaturweg und die voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten festgelegt. Bei umfangreichen Schäden oder älteren Anlagen ist zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und eines evtl. vorhandenen Restwertes enthalten. Durch einen Vergleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Wert der gesamten Einrichtung gibt der Sachverständige Auskunft über die Reparaturwürdigkeit.
Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten, entstehen Ihnen hier möglicherweise Nachteile bei späterer Überprüfung der Rechnung und Feststellung des tatsächlich erforderlichen Reparaturumfanges, sowie Streitigkeiten über die Plausibilität des Schadenherganges. Bei Differenzen über die Schadenhöhe mit dem Anspruchsgegner fehlen Beweismöglichkeiten. Bei Bekanntwerden der Reparaturkosten entsteht im Nachgang oft beim Schädiger bzw. dessen Versicherung ein Betrugsverdacht, der ohne Gutachten nur schwer widerlegt werden kann.