Gutachten: Kosten für isolierte Minderwertermittlung erstattungspflichtig
Gutachten: Kosten für isolierte Minderwertermittlung erstattungspflichtig
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Beauftragt der Geschädigte, der bei einer Schadenabrechnung auf Kostenvorschlagsbasis
bemerkt, dass ihm dabei die Wertminderung entgeht, einen Schadengutachter isoliert mit der
Ermittlung des merkantilen Minderwerts, sind die Kosten dafür vom eintrittspflichtigen
Haftpflichtversicherer zu erstatten
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AG Ulm, Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 C 1097/17, Abruf-Nr. 197454
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Das Urteil ist von großer Bedeutung in den Fällen, bei denen sich der Geschädigte auf die
Order des Versicherers eingelassen hat, nur einen Kostenvoranschlag zu beschaffen. Merkt
er später, dass er auf diese Weise um die Wertminderung gebracht wird, darf er mit einem
Schadengutachten zu dieser Schadenposition nachkarten
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Das muss selbst dann gelten, wenn der Versicherer einwendet, er habe die Wertminderung
doch bereits festgelegt. Denn dem Versicherer muss der Geschädigte insoweit nicht
vertrauen.